§ 57a Begutachtung

Wir führen §57a Überprüfungen an folgenden Fahrzeugen durch:KFZ Zach Heiligenkreuz Werkstatt Eni Begutachtung Pickel

  • PKW, Kombi bis 3,5t
  • LKW bis 3,5t (Fahrzeugklasse N1)
  • Motorräder
  • Mopeds und Mopedcars
  • Anhänger (gebremst und ungebremst)
  • Wohnmobile
  • Wohnwagen/ -anhänger auflaufgebremst bis zu einer Achsbreite von 2,3 Metern

Fristen

Die Begutachtung ist im Monat der Erstzulassung fällig. Die Pickerl-Überprüfung kann jedoch aufgrund von Toleranzgrenzen einen Monat vor Fälligkeit bzw. bis 4 Monate nach Fälligkeit durchgeführt werden.

ACHTUNG: Auslandsfahrten sollten immer nur mit einem gültigen „Pickerl“ (vor Beginn der Toleranzfrist) unternommen werden, da die nach österreichischem Recht geltende Toleranzfrist in anderen Staaten oft nicht anerkannt wird.

NEU AB MAI 2018  

Für alle LKW, auch unter 3,5t höchstzulässigem Gesamtgewicht, wurde die Nachfrist abgeschafft. Das bedeutet, dass ab Mai 2018 für viele Kraftfahrzeuge kein „Überziehen“ des Termins mehr möglich. Weitere Informationen hier.